Sachverständigenbüro Dr. Berkhahn



Gutachten

So vielfältig wie die Auftraggeber fur eine Immobilienbewertung sind, genauso vielfältig sind auch die Gründe fur die Bewertung einer Immobilie.

In jedem einzelnen Bewertungsfall wird das Wertgutachten an den jeweiligen Gutachtenzweck und die speziellen Anforderungen ausgerichtet.

  • Kauf einer Immobilie

    Sind Sie sich nicht sicher, ob der Preis angebotenen Immobilie marktgerecht ist? Hier stellt ein Wertgutachten mit einem marktgerecht abgeleiteten Verkehrswert eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Sie dar.
  • Verkauf einer Immobilie

    Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, aber zu welchem Preis können Sie diese anbieten? Ein Wertgutachten gibt Ihnen zuverlässig Auskunft über den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie und gleichzeitig ist auch für die potenziellen Käufer Ihr Angebotspreis nachvollziehbar.
  • Schenkung, Vererben von Immobilien

    Wollen Sie eine Immobilie verschenken oder haben Sie eine Immobilie geerbt und die Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer wird fällig? Das zuständige Finanzamt bemisst diese Steuer an dem gemäß Bewertungsgesetz (BewG) ermittelten Immobilienwert. Gemäß § 198 BewG können Sie ggf. durch ein Wertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen, der dann als Grundlage für die Bemessung der Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer herangezogen wird.
  • Kaufpreisaufteilung für eine Immobilie

    Wenn Sie eine Immobilie zu Vermietungszwecken erworben haben, können Sie entsprechend §7 Absatz 4 bis 5a EStG Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden geltend machen. Im Zuge der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamtkaufpreis für das bebaute Grundstück in einen Anteil für das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie in einen Anteil für den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufgeteilt. Hierfür ist es sinnvoll, ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken beim zuständigen Finanzamt vorzulegen.
  • Restnutzungsdauergutachten

    Als Eigentümer einer vermieteten Immobilie können Sie gemäß §7 Absatz 4 bis 5a EStG einen vorgegebenen Prozentsatz der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes als Absetzungen für Abnutzung jährlich bis zur vollen Absetzung geltend machen. Wenn durch ein Restnutzungsdauergutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen wird, können Sie entsprechend der kürzeren Restnutzungsdauer einen höheren Prozentsatz jährlich abschreiben. Dieses Restnutzungsdauergutachten ist unter Beachtung des BMF-Schreibens vom 22.03.2023 durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder durch einen Sachverständigen mit gleichwertiger Zertifizierung zu erstellen.

Ablauf

Wie sieht der Ablauf bei der Immobilienbewertung aus?

Das hängt natürlich von den individuellen Anforderungen bei jedem einzelnen Bewertungsfall ab.
Ein beispielhafter Ablauf fur die Erstellung eines Wertgutachtens weist die folgenden Schritte auf:

  • Unverbindliches Beratungsgespräch
  • Klärung des Gutachtenzwecks
  • ggf. Abstimmung mit Ihrer Steuerkanzlei
  • Angebot fur die Gutachtenerstellung
  • Gutachtenbeauftragung
  • Sichtung bzw. Beschaffung der Bewertungsunterlagen
  • Besichtigung der Immobilie
  • Kurzfristige Gutachtenerstellung
  • Erläuterung der Bewertungsergebnisse